Anmeldung in Graz
Alle Einwohner:innen Österreichs müssen ihren Wohnsitz anmelden ("Meldezettel"). Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Wohnsitz anmelden ("Meldezettel")
Wer muss sich anmelden?
Jede in Österreich lebende Person muss den Wohnsitz bei der zuständigen Behörde anmelden. Für jede im Haushalt lebende Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. (Neugeborene) Kinder müssen von ihren Eltern angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Graz oder Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Anmeldefrist
Alle Personen müssen innerhalb von 3 Werktagen (Mo-Fr) nach Bezug der Unterkunft ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde anmelden.
Zuständige Behörde
In Graz sind die Servicestellen der Stadt Graz dafür zuständig. Einen Termin für die Anmeldung können Sie auch relativ kurzfristig online buchen ("Servicestellen der Stadt Graz → Wohnsitz - An-, Ab- und Ummelden").
Außerhalb von Graz ist die Bezirkshauptmannschaft des Orts in dem Sie wohnen zuständig.
Benötigte Dokumente
- Meldezettel-Formular (vollständig ausgefüllt und von dem / der Unterkunftsgeber:in und Ihnen unterzeichnet)
- amtlicher Lichtbildausweis (=Reisepass oder bei EU/EWR/Schweizer:innen alternativ auch Personalausweis)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Graz oder Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Haupt- und Nebenwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen/-interessen. Dieser wird durch Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes/der Ausbildungsstätte, Wohnsitz von Familienangehörigen etc. definiert. Weitere Informationen finden Sie auf österreich.gv.at
Beachten Sie: ein Hauptwohnsitz ist für manche Vergünstigungen nötig, wie zum Beispiel das Klimaticket Steiermark für Grazer:innen.
Kosten
Die An-/Ab-/Ummeldung des Wohnsitzes ist kostenlos.
Meldebestätigung
Die Meldebestätigung ("Auszug aus dem zentralen Melderegister") bekommen Sie nach Abgabe des Meldezettel-Formulars von der zuständigen Behörde ausgestellt. Diese Bestätigung wird für viele weitere Schritte, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos, benötigt.
EU/EWR/Schweiz: Anmeldebescheinigung
EU/EWR/schweizer Staatsbürger:innen müssen noch zusätzlich eine Anmeldebescheinigung beantragen, wenn sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben. Sie haben 4 Monate nach Anmeldung des Wohnsitzes Zeit dafür.
Wer muss sich anmelden?
Alle EU/EWR und schweizer Staatsbürger:innen, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten werden. Auch Familienangehörige von EU/EWR-Bürger:innen oder Schweizer:innen, die Drittstaatsangehörige sind, müssen diese Anmeldung durchführen.
Die Anmeldebescheinigung ist für ganz Österreich gültig, wenn Sie innerhalb Österreichs umziehen, müssen Sie sie also nicht nochmals beantragen.
Wenn Sie die Anmeldebescheinigung gar nicht oder zu spät durchführen, ist eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 50-250€ fällig.
Anmeldefrist
Sie haben 4 Monate ab Anmeldung des Wohnsitzes Zeit, die zusätzliche Anmeldung für EU/EWR/schweizer Staatsbürger:innen durchzuführen.
Zuständige Behörde
In Graz ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3, Referat für Aufenthalts- und Sicherheitswesen für diese Anmeldung zuständig. Sie können während der Öffnungszeiten ohne Termin mit den Unterlagen vorbeikommen, um sich anzumelden.
Außerhalb von Graz die jeweilige Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzorts zuständig.
Benötigte Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel (z.B. Kontoauszüge)
- Umfassender Krankenversicherungsschutz (z.B. E-Card)
Weitere Informationen über Krankenversicherung in Österreich
- Mitarbeitende zusätzlich: Arbeitsvertrag, die letzten 3 monatlichen Gehaltsnachweise
- Studierende zusätzlich: Nachweis der Zulassung/Inskriptionsbestätigung
- Gastforschende zusätzlich: Einladungsschreiben, Gastforschendenvereinbarung
Wenn Familienangehörige (Ehepartner:in, Kinder) mit nach Graz ziehen, benötigen Sie eventuell noch zusätzliche Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) als Nachweis der familiären Beziehung.
Bitte beachten Sie, dass ausländische Dokumente unter Umständen beglaubigt (zum Beispiel mit der Apostille) und auf Deutsch oder Englisch verfügbar sein müssen.
Angehörige aus Drittstaaten
Familienangehörige wie Ehepartner:innen oder Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, können eine "Aufenthaltskarte für Angehörige" beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass man im selben Haushalt mit dem/der zusammenführenden Person (EU/EWR/Schweizer:in) lebt. Es müssen zusätzliche Dokumente, die die Familienbeziehung nachweisen, eingereicht werden. Das sind zum Beispiel eine Heirats-/Partnerschaftsurkunde oder eine Geburtsurkunde. Die Aufenthaltskarte für Angehörige ist 5 Jahre gültig.
Kosten
Die EU-Anmeldebescheinigung kostet ca. 30€.
Die Aufenthaltskarte für Angehörige kostet ca. 70€.
Änderungen
Wenn sich Ihr angemeldeter Aufenthaltszweck (zum Beispiel von Student:in zu Angestellte:r) ändert, müssen Sie das der Behörde schriftlich bekanntgeben. Das kann Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche, wie zum Beispiel den Anspruch auf Sozialhilfe, haben.
Kontakt
Welcome Center
+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Persönliche Termine nach Vereinbarung