Gesundheitsversorgung
Das österreichische Gesundheitssystem ist gut ausgebaut. In Graz gibt es zahlreiche Apotheken, Ärzt:innen und Krankenhäuser, wenn Sie sich krank fühlen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.
Im Notfall
- Rettung (144)
- Euro Notruf (112)
- Polizei (133)
- Feuerwehr (122)
- Bergrettung (140)
- Telefonseelsorge (142)
Krankenhäuser
Wenn man sich krank fühlt, geht man zunächst zu Allgemeinmediziner:innen ("Hausarzt/Hausärztin") - nur im Notfall oder wenn es lebensbedrohlich ist, kommt oder geht man ins Krankenhaus.
Das LKH-Universitätsklinikum Graz befindet sich ganz in der Nähe der Universität Graz am Auenbruggerplatz 1, 8010 Graz. Es gibt noch weitere private Krankenhäuser in Graz und andere Standorte öffentlicher Landeskrankenhäuser, weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der steirischen Landeskrankenhäuser.
Ärzt:innensuche
Nach niedergelassenen Ärzt:innen können Sie im Portal der Ärztekammer suchen. Sie können auch nach Krankenkasse oder Fremdsprachenkenntnissen filtern.
In Österreich wählt man eine Allgemeinmedizinerin/einen Allgemeinmediziner als Hausärztin/Hausarzt selbst aus. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt – wir empfehlen, dass jene/r nicht weit von Ihrer Unterkunft entfernt sein sollte. Sie können auch Termine bei Fachärzt:innen selbst vereinbaren.
Apotheken
Wenn eine Ärztin oder ein Arzt ein Rezept für ein Medikament ausstellt, erhalten Sie dieses in der Apotheke und bezahlen nur die Rezeptgebühr (2023: 6,85 Euro pro Medikament). Wenn Sie Medikamente während des Apothekenbereitschaftsdiensts kaufen, fallen zusätzliche Kosten an.
Bereitschafts- und Notdienste
In dringenden medizinischen Situationen können Sie die Bereitschafts- und Notdienste nutzen. Sie sind nachts und am Wochenende verfügbar.
- Ärztenotruf Graz, Thal, Stattegg, Kainbach: rufen Sie 141 zwischen 19:00-08:00 an Wochentagen; Samstag, Sonntag und Feiertag ganztägig.
- Apotheken Notdienst
- Zahnärztlicher Notdienst
Psychische Gesundheit
In einer aktuen psychischen Notsituation wenden Sie sich bitte an die Rettung (144) oder Polizei (133). Wenn Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden, oder direkt an Psychiater:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen. Psychiater:innen finden Sie ebenfalls über die Ärzt:innensuche.
Studierende können sich für psychologische Unterstützung auch an folgende Stellen wenden:
www.studierendenberatung.at (Wartezeit auf Termin ca. 3 Monate)
Beratung für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen
Mitarbeitende der Uni Graz können auch die psychosoziale Beratungsstelle für Mitarbeitende nutzen.
Leitungswasser
Leitungswasser hat in Österreich Trinkwasserqualität.
Impfungen
Es gibt keine Impfpflicht in Österreich. Sie sollten, wenn vorhanden, Impfnachweise aus Ihrem Heimatland nach Österreich mitbringen. Wenn Sie im Frühling und Sommer in Graz sind, ist eine FSME-Impfung empfehlenswert. Diese Erkrankung kann tödlich verlaufen und wird von Zecken übertragen. Für einen umfangreichen Schutz benötigen Sie zwei Impfungen. Sie können sich in Graz während der Impfaktion der Stadt kostengünstig impfen lassen.
Krankenversicherung
Studierende und Forschende, die in Österreich leben, müssen krankenversichert sein. Das österreichische Gesundheitssystem bietet eine hervorragende Gesundheitsversorgung für alle Einwohner:innen.
Was wird von der Versicherung abgedeckt?
Das hängt grundsätzlich von der Versicherung ab. Eine Basisversorgung (Vorsorgeuntersuchungen, Besuche bei Ärzt:innen, Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Gebührenklasse etc.) wenn Sie in der Sozialversicherung krankenversichert sind, gegeben. Manche Behandlungen müssen privat bezahlt werden, wie beispielsweise Zahnfüllungen und -implantate oder Brillen/Kontaktlinsen. Unter Umständen werden Psychotherapiekosten von der Versicherung übernommen - bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Versicherung.
Uni Graz Mitarbeitende
Angestellte der Universität werden ab einem gewissen monatlichen Einkommen (ca. 500€ pro Monat) von der Uni Graz zur Sozialversicherung angemeldet. Die Sozialversicherung umfasst unter anderem auch eine Krankenversicherung bei der BVAEB. Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, können mitversichert werden.
Wir haben ein Infoblatt zur Nutzung und den ersten Schritten zusammengestellt, das wir Ihnen gerne nach Anmeldung für unsere Willkommensservices zukommen lassen.
Studierende aus der EU
Studierende müssen sich selbständig um eine geeignete Krankenversicherung kümmern.
Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenversicherung im EU-Herkunfts-/Heimatland ab, ob die Versicherung während des Studiums in Österreich bestehen bleiben kann und Sie die Leistungen auch in Österreich nutzen können. Wenn das möglich ist, müssen Sie die entsprechenden Bestätigungen (zum Beispiel Europäische Krankenversicherungskarte, diverse Formulare,...) nach Graz mitbringen. Alternativ können Sie auch in Österreich eine öffentliche oder private Krankenversicherung abschließen.
Die ÖGK Selbstversicherung für Studierende (öffentliche Krankenversicherung) kostet ca. 67€ pro Monat. Sie können nach der Ankunft und erfolgreicher Einschreibung in ein Studium mit den nötigen Dokumenten die Versicherung bei der ÖGK abschließen. Weitere Informationen
Es gibt auch Privatversicherungen für Studierende, einige davon können online abgeschlossen werden, wie zum Beispiel: www.feelsafe.at oder www.care-concept.at
Studierende aus nicht-EU-Ländern
Studierende müssen sich selbständig um eine geeignete Krankenversicherung kümmern.
Drittstaatsangehörige müssen die Versicherungsbestimmungen für das Visum oder den Aufenthaltstitel in Österreich erfüllen.
- Visum (=bis 180 Tage Aufenthalt): Sie benötigen eine Schengen-Reisekrankenversicherung, die in Österreich gültig ist mit einer Deckungssumme deutlich über 30.000€ Weitere Informationen finden Sie hier
- Aufenthaltstitel (=mehr als 180 Tage Aufenthalt): Man muss eine Krankenversicherung nachweisen können, die alle Risiken in Österreich abdeckt und der österreichischen Sozialversicherung gleicht. Dazu ist meist der Abschluss einer österreichischen Versicherung (privat oder öffentlich) nötig. Weitere Informationen finden Sie hier
Es gibt auch Privatversicherungen für Studierende, einige davon können online abgeschlossen werden, wie zum Beispiel: www.feelsafe.at oder www.care-concept.at
Wichtiger Hiweis: Wenn Sie Vorerkrankungen haben, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oftmals nicht möglich. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Gastforschende aus der EU
Gastforschende müssen sich selbständig um eine geeignete Krankenversicherung kümmern.
Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenversicherung im EU-Herkunfts-/Heimatland ab, ob die Versicherung während des Forschungsaufenthalts in Graz bestehen bleiben kann und Sie diese für Leistungen in Österreich nutzen können. Wenn das möglich ist, müssen Sie die entsprechenden Bestätigungen (zum Beispiel Europäische Krankenversicherungskarte, diverse Formulare,...) nach Graz mitbringen.
Wenn Sie unmittelbar vor dem Aufenthalt in Graz in der EU versichert waren und das nachweisen können, ist unter Umständen eine freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung der ÖGK möglich.
Gastforschende aus nicht-EU-Ländern
Gastforschende müssen sich selbständig um eine geeignete Krankenversicherung kümmern.
Drittstaatsangehörige müssen die Versicherungsbestimmungen für das Visum oder den Aufenthaltstitel in Österreich erfüllen:
- Visum (=bis 180 Tage Aufenthalt): Sie benötigen eine Schengen-Reisekrankenversicherung, die in Österreich gültig ist mit einer Deckungssumme deutlich über 30.000€ Weitere Informationen finden Sie hier
- Aufenthaltstitel (=ab 180 Tage Aufenthalt): Es ist eine alle Risiken umfassende Krankenversicherung, gleichwertig der österreichischen Sozialversicherung nötig. Die österreichische Sozialversicherung erlaubt nur dann eine Selbstversicherung, wenn Sie Versicherungszeiten in Österreich oder der EU nachweisen können (unmittelbar vor dem Aufenthalt). Daher ist in den meisten Fällen eine Privatversicherung abzuschließen. Die Kosten hängen von Alter und Aufenthaltsdauer ab. Weitere Informationen finden Sie hier
Wichtiger Hiweis: Wenn Sie Vorerkrankungen haben, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oftmals nicht möglich. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Sonstige Versicherungen
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Mitarbeitende sind aufgrund der Anstellung unfall- und haftpflichtversichert.
Studierende sind ebenfalls über die Bezahlung des ÖH-Beitrags und für studiebezogene Aufenthalte/Tätigkeiten versichert. Weitere Informationen
Gastforschende werden mit dem Abschluss einer Gastforschendenvereinbarung für die Dauer ihrer Tätigkeiten unfall- und haftpflichtversichert.
Diese Versicherung gilt nicht für private Versicherungsfälle im Haushalt, in der Freizeit oder im Straßenverkehr.
Haushaltsversicherung
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist meistens nicht verpflichtend. Sie deckt beispielsweise Schäden an Einrichtungsgegenständen ab, die durch einen Wasserschaden entstehen. Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abschließen möchten, empfehlen wir vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich. Meist belaufen sich die monatlichen Kosten auf 10-30 Euro.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich kommen und einen Wohnsitz begründen, müssen Sie das Auto innerhalb von 4 Wochen ummelden. Dazu ist auch per Gesetz eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Informationen
Kontakt
Welcome Center
+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
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