Sind Sie Gastforscher:in?
Ein Gastforschungsaufenthalt an der Universität Graz unterliegt den Bestimmungen in der “Richtlinie über die Gewährung des wissenschaftlichen Gastrechts”.
Gastforschende sind keine Studierenden oder Mitarbeitenden der Universität Graz und verfügen mindestens über ein abgeschlossenes Masterstudium. Studierendenpraktika sind keine Gastforschungsaufenthalte.
Für Aufenthalte die länger als 30 Tage dauern muss eine Gastforschendenvereinbarung abgeschlossen werden. Die maximale Aufenthaltsdauer eines Gastforschungsaufenthalts beträgt 12 Monate.
Kontakt
Welcome Center
+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Persönliche Termine nach Vereinbarung