Arbeitsbeginn an der Uni Graz
Wir freuen uns, Sie an der Uni Graz begrüßen zu dürfen! Damit Sie sich schneller zurechtfinden, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Themen rund um den Arbeitsbeginn.
Arbeits- und Kollektivvertrag
Das Personalmanagement berät Sie gerne zu Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag, den Sie unterschreiben, basiert auf den Regelungen, die im Kollektivvertrag der Universitäten festgelegt sind. Im Kollektivvertrag sind die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:in und -nehmer:innen festgelgegt, insbesondere auch die Entlohnung, Sonderzahlungen und Arbeitszeit.
Der Kollektivvertrag wurde zwischen der Gewerkschaft und dem Dachverband der Universitäten abgeschlossen mit dem Zweck, für möglichst alle Mitarbeitenden einheitliche Gehalts- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen den Betriebsräten und der Universitätsleitung zu speziellen Themen und vertiefen die Regelungen aus dem Kollektivvertrag.
Ablauf der Vertragsausstellung
Wenn die internen Prozesse zur Personalaufnahme abgeschlossen sind, kontaktiert Sie das Personalmanagement, da meist noch persönliche Daten und Dokumente von Ihnen benötigt werden.
Den Arbeitsvertrag unterschreiben Sie normalerweise erst zu Arbeitsbeginn. Vorab kann auf Anfrage eine Bestätigung über die voraussichtliche Anstellung ausgestellt werden. Über den genauen Ablauf informiert Sie aber Ihr:e Personalreferent:in.
Drittstaatsangehörige müssen ihr österreichisches Erwerbsvisum oder den Aufenthaltstitel vorweisen, damit sie den Arbeitsvertrag erhalten und arbeiten können.
Umzugskosten
In den meisten Fällen müssen Sie selbst für die Umzugskosten aufkommen. Wenn Sie den "Steuerausgleich" in Österreich machen, könnten Sie einen Teil dieser Kosten als Steuergutschrift zurückbekommen. Details dazu erfahren Sie in unserem Steuer-Infoblatt sowie in unserer jährlich stattfindenen Veranstaltung, speziell für internationale Mitarbeitende.
Zugänge, E-Mail Adresse
Mit Dienstbeginn bekommen Sie eine persönliche E-Mail Adresse und einen Account, um sich an Computern und im Netzwerk der Uni Graz einzuloggen. Der oder die EDV-Beauftragte an Ihrem Institut oder Zentrum kann den Account für Sie beantragen.
Mit der Mitarbeiter:innenkarte können Sie scannen, kopieren und drucken, sie ist auch eine Schlüsselkarte und ein Bibliotheksausweis. Sie können die Karte über UNIGRAZonline beantragen. Nach in etwa 3-5 Werktagen holen Sie die Karte in der Zentralen Registratur im Hauptgebäude ab.
Sozialversicherung
In Österreich besteht das System einer Pflichtversicherung, das heißt mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses zur Universität Graz werden Sie bei der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zur Sozialversicherung angemeldet. Die österreichische Sozialversicherung umfasst die Bereiche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in Österreich automatisch vom Gehalt abgezogen.
Allgemeine Infos zum Thema Gesundheit und Versicherung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Nutzung der Krankenversicherung schicken wir Ihnen zu, wenn Sie sich für Willkommensservices angemeldet haben.
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