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Einreise und Visum

EU/EWR-Bürger/innen und Schweizer/innen

EU/EWR-Bürger/innen und Schweizer/innen benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich, sie benötigen lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis).

Bitte beachten Sie jedoch die weiteren administrativen Schritte nach der Ankunft in Graz.

Drittstaatenangehörige

Kontaktieren Sie uns für individuelle Informationen zu den Einreisebedingungen für Student/innen aus Drittstaaten. Hier finden Sie allgemeine Informationen für Aufenthalte über 6 Monate:

Visum oder Aufenthaltstitel?

Begriffsdefinition

Visa werden von der österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland (z.B. Botschaft) ausgestellt. Ein Visum kann nicht in Österreich verlängert werden! Visa können maximal für 6 Monate ausgestellt werden.

Aufenthaltstitel sind für den längeren Aufenthalt (6+ Monate) in Österreich nötig, es gibt viele verschiedene Kategorien, die wichtigsten für Forschung, Lehre und Studium an der Universität Graz sind:

  • Aufenthaltsbewilligung "Student",
  • Niederlassungsbewilligung "Forscher" und "Sonderfälle unselbständige Erwerbstätigkeit", sowie die
  • Rot-Weiß-Rot Karte.

Diese Titel werden von der zuständingen Inlandsbehörde ausgestellt und verlängert. Die österreichische Vertretungsbehörde im Herkunftsland (z.B. Botschaft) nimmt diese Anträge entgegen und schickt sie an die zuständige Inlandsbehörde.

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen!

Wenn Sie nicht EU/EWR-Staatsbürger/in sind müssen Sie um in Österreich länger als 6 Monate studieren zu können die Aufenthaltsbewilligung "Student" beantragen. Diese wird in der Regel für bis zu 12 Monate ausgestellt. Informieren Sie sich bitte daher frühzeitig bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland über die Einreisebedingungen und benötigte Nachweise. Sie sollten mindestens 3 Monate vor der gewünschten Einreise die Aufenthaltsbewilligung beantragen, um sicherzustellen, dass Sie zum gewünschten Zeitpunkt mit dem Studium beginnen zu können.

Informationen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels in Graz erhalten Sie gerne auf Anfrage vom Welcome Center.

Weitere allgemeine Informationen:

Einige Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise nach Österreich als Tourist/in kein Visum. Studierende müssen nach der rechtmäßigen Einreise als Tourist/in ehestmöglich einen Aufenthaltstitel "Student" beantragen. Der Aufenthaltstitel muss auch während des visumfreien Aufenthalts (in der Regel 90 Tage) abgeholt werden! Beachten Sie bitte die unternstehenden Informationen, je nachdem ob Sie sich für ein Studium mit oder ohne Aufnahmeprüfung einschreiben möchten.

Wenn Sie nicht visumsfrei nach Österreich einreisen dürfen, benötigen Sie bei Studienrichtungen mit Aufnahmetest von der Universität Graz einen bedingten Zulassungsbescheid, um einen Antrag für die Aufenthaltsbewilligung stellen zu können. Diese Bescheide werden von der Studienabteilung ausgestellt, sofern alle weiteren Dokumente (bis auf der positiv absolvierte Test) zur Zulassung berechtigen.

Der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung muss bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland gestellt werden. Da die Bearbeitung des Antrags im Ausland abgewartet werden muss, sollten Sie mindestens drei Monate vor der geplanten Einreise den Antrag stellen. Mit positivem Antrag können Sie bei der Vertretungsbehörde das Visum D zur Einreise nach Österreich beantragen, das 4 Monate gültig ist. Wenn Sie auch das Zulassungsverfahren für das Studium positiv absolvieren, können Sie mit dem endgültigen Zulassungsbescheid der Universität und weiteren Dokumenten die Aufenthaltsbewilligung bekommen. Die Aufenthaltsbewilligung muss in jedem Fall während der Gültigkeit Ihres Visums abgeholt werden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nicht rechtmäßig visumfrei nach Österreich einreisen dürfen, müssen Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland einen Antrag für die Aufenthaltsbewilligung "Student" stellen. Sie müssen die Entscheidung im Ausland abwarten, daher sollte der Antrag mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise nach Österreich gestellt werden.

Die österreichischen Vertretungsbehörden schicken die Anträge für Aufenthaltstitel an die jeweils zuständige Inlandsbehörde weiter. Wenn Sie also in Graz wohnen werden, werden Ihre Unterlagen von der zuständigen Behörde in Graz bearbeitet.

Wenn Sie visumfrei nach Österreich einreisen dürfen, sollten Sie Ihre Unterlagen für die Aufenthaltsbewilligung "Student" ehestmöglich nach der Einreise bei der zuständigen Behörde in Graz einreichen. Bitte beachten Sie, dass durch die Antragstellung kein Bleiberecht über die Dauer des rechtmäßigen Zeitraums entsteht! Die Aufenthaltsbewilligung "Student" muss innerhalb des visumfreien Aufenthalts beantragt und auch abgeholt werden.

Bei Fragen zu den benötigten Dokumenten können Sie sich gerne an das Welcome Center wenden.

Weitere Informationen:

Wichtig! Visa können nicht in Österreich verlängert werden, nur die Aufenthaltstitel werden von der jeweils zuständingen Inlandsbehörde verlängert. Sie müssen vor Ablauf die Verlängerung beantragen.

Zuständige Inlandsbehörden

Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Inlandsantragstellung erfüllen!

Kontakt

Welcome Center
Universitätsplatz 3/I 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 3940

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10 - 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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