Vor der Abreise

Mindestens vier Monate vor der geplanten Abreise aus Graz sollten Sie sich über etwaige Kündigungsfristen informieren. Sie müssen sich auch bei einer Servicestelle der Stadt Graz wieder abmelden, wenn Sie um- oder wegziehen.
Beachten Sie:
- Versicherungen/Verträge kündigen
- Unterkunft: Mietvertrag kündigen
- EU/EWR-Bürger/innen: Abmeldung bei der Inlandsbehörde
- Hauptwohnsitz abmelden
- Rückgabe des Aufenthaltstitels
- Auto abmelden
Kontakt
Welcome Center
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10 - 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung