Visum & Aufenthaltstitel
Personen aus Drittstaaten benötigen ein österreichisches Visum oder einen Aufenthaltstitel für das Studium oder den Arbeitsbeginn an der Uni Graz.
Personen aus Drittstaaten, das heißt nicht-EU/EWR Staatsbürger:innen, benötigen einen geeigneten österreichischen Aufenthaltstitel oder ein Visum für ihren Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich.
Sie benötigen ein Visum, wenn Sie bis zu 180 Tage (=6 Monate) in Österreich studieren oder forschen werden. Ein Visum beantragt man immer außerhalb Österreichs bei der zuständigen österreichischen Botschaft.
Für Aufenthalte ab 181 Tagen brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie mehr als 6 Monate (also mehr als 180 Tage) in Österreich studieren/forschen/arbeiten werden, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Für weitere Auskünfte, zum Beispiel welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen sollen, oder wo der Antrag gestellt werden soll, kontaktieren Sie uns bitte.
Mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-/Schengen-Staates können Sie in Österreich in der Regel nur als Tourist:in einreisen und bis zu 90 Tage bleiben.
Ein Studium oder eine Forschungstätigkeit ist damit normalerweise nicht erlaubt; Ausnahmen sind selten. Wenn Sie in Österreich für längere Zeit studieren oder forschen möchten, benötigen Sie daher in den meisten Fällen ein eigenes österreichisches Visum oder einen Aufenthaltstitel. Wenn Sie bereits im Schengen-Raum leben, klären Sie bitte vorab bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (zum Beispiel in München, Ljubljana/Laibach oder Bratislava/Preßburg), ob Ihr bestehender Aufenthaltstitel dafür ausreicht. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte, wir beraten Sie gerne.
→ Sie haben 2 nicht-EU/EWR-Staatsbürgerschaften?
Geben Sie beide im Antrag an - Sie benötigen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel.
→ Sie haben 1 EU/EWR und eine nicht-EU/EWR-Staatsbürgerschaft?
Geben Sie die EU/EWR-Staatsbürgerschaft für Ihren Aufenthalt an, denn EU/EWR und schweizer Staatsbürger:innen benötigen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. EU/EWR Bürger:innen und Schweizer:innen, die länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie sich nach der Ankunft bei der Aufenthaltsbehörde nur zusätzlich anmelden, siehe Anmeldebescheinigung.
- Bereiten Sie die Dokumente gut vor. Ihre Dokumente müssen vielleicht im Ausland (im Ausstellungsland) beglaubigt und übersetzt werden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Bestimmungen. Hier können Sie nachsehen, welche Beglaubigungsform nach Herkunftsland des Dokuments nötig ist.
- Wenn nötig, vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin bei der österreichischen Botschaft - die Wartezeiten sind oft lange.
- Erkundigen Sie sich über die finanziellen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel. Sie müssen bei der Antragstellung die finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Österreich nachweisen können.
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