Wer benötigt ein Visum/einen Aufenthaltstitel?
Alle nicht-EU/EWR oder Schweizer Staatsbürger:innen benötigen einen geeigneten Aufenthaltstitel oder ein Visum für ihren Aufenthalt in Österreich.

Brauche ich ein Visum?
Sie benötigen ein Visum für die Einreise, wenn Sie bis zu 180 Tage (=6 Monate) in Österreich studieren oder forschen werden. Ein Visum beantragt man immer außerhalb Österreichs bei der zuständigen österreichischen Botschaft.
Für Aufenthalte ab 181 Tagen brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Brauche ich einen Aufenthaltstitel?
Wenn Sie mehr als 6 Monate (also mehr als 180 Tage) in Österreich studieren/forschen/arbeiten werden, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Personen aus Ländern, die visumfrei (als Tourist:in) nach Österreich einreisen dürfen, können den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen. Bereiten Sie Ihre Dokumente in so einem Fall aber noch im Herkunftsland vor, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Wenn Sie nicht visumsfrei einreisen dürfen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen österreichischen Botschaft stellen.
Wenn Sie mit uns in Kontakt stehen, empfehlen wir Ihnen gerne eine passende Vorgehensweise für Ihre Situation.
Sie leben schon in der EU?
Grundsätzlich dürfen Sie mit einem anderen EU-Aufenthaltstitel maximal 90 Tage in Österreich als Tourist:in bleiben.
Forschung oder Studium sind damit eigentlich nicht erlaubt, es gibt sehr wenige Ausnahmen. Sie müssen daher meistens ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn Sie schon im Schengenraum leben, kontaktieren Sie bitte zur Abklärung die österreichische Vertretungsbehörde in München, Laibach oder Preßburg, ob ein Aufenthalt in Österreich mit dem bestehenden Aufenthaltstitel erlaubt ist.
Ich bin Doppelstaatsbürger:in. Was soll ich beantragen?
Wenn Sie zwei nicht-EU/EWR-Staatsbürgerschaften haben, geben Sie beide im Antrag an - Sie benötigen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Falls Sie auch eine EU/EWR/schweizer Staatsbürgerschaft haben, verwenden Sie diese für Ihren Aufenthalt. EU/EWR und schweizer Staatsbürger:innen benötigen für die Einreise nach Österreich und für den Aufenthalt kein Visum oder keinen Aufenthaltstitel. EU/EWR Bürger:innen und Schweizer:innen, die länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie sich nach der Ankunft bei der Aufenthaltsbehörde nur zusätzlich anmelden (Anmeldebescheinigung).
Tipps für die Antragstellung
- Bereiten Sie die Dokumente gut vor. Ihre Dokumente müssen vielleicht im Ausland (im Ausstellungsland) beglaubigt und übersetzt werden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Bestimmungen. Hier können Sie nachsehen, welche Beglaubigungsform nach Herkunftsland des Dokuments nötig ist.
- Wenn nötig, vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin bei der österreichischen Botschaft - die Wartezeiten sind oft lange.
- Erkundigen Sie sich über die finanziellen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel. Sie müssen bei der Antragstellung die finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Österreich nachweisen können.
Mehr Infos
Sie benötigen ein österreichisches Erwerbsvisum oder einen Aufenthaltstitel. Wir unterstützen Sie dabei individuell, bitte kontaktieren Sie uns.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Visum und Aufenthaltstitel für Ihr Studium.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Visum und Aufenthaltstitel für Ihren Forschungsaufenthalt.
Kontakt
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Telefon:+43 316 380 - 3940
Ort:Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Öffnungszeiten:Persönliche Termine nach Vereinbarung