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Visum und Aufenthaltstitel für internationale Gastforschende

Sie benötigen ein Erwerbsvisum oder einen geeigneten Aufenthaltstitel für Gastforschungstätigkeiten an der Uni Graz.

Sie benötigen ein offizielles Einladungsschreiben von der einladenden Stelle für die Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels.

Erwerbsvisum oder Aufenthaltstitel

Wenn Sie nicht-EU/EWR/schweizer Staatsbürger:in sind, müssen Sie entweder ein österreichisches Erwerbsvisum oder einen Aufenthaltstitel für Ihre Gastforschungstätigkeiten vorweisen können.

  • Sie benötigen ein Erwerbsvisum, wenn die Gastforschungstätigkeiten maximal 180 Tage (=6 Monate) dauern.
  • Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, wenn die Tätigkeiten 181-365 Tage (6-12 Monate) dauern.

 

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Fragen haben, oder länger als ein Jahr als Gastforscher:in tätig sein sollten, kontaktieren Sie uns.

ub ©Uni Graz/Kanizaj
©Uni Graz/Kanizaj
visum ©Art of Success/stock.adobe.com
©Art of Success/stock.adobe.com
Gastforschung an der Uni Graz
Erwerbsvisum
NB-Sonderfälle

Weitere Informationen

Ja. Es handelt sich bei Ihrem Aufenthalt um eine visumspflichtige Tätigkeit (Wissenschaft/Forschung). Alle Drittstaatsangehörigen, die bis zu 180 Tage als Gastforscher:in an die Uni Graz kommen benötigen ein Erwerbsvisum. Auch Personen aus Ländern, die als Tourist:innen visumfrei einreisen könnten, müssen ein Erwerbsvisum für die Dauer der Gastforschungstätigkeiten haben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige österreichische Botschaft. Für das Visum benötigen Sie ein Einladungsschreiben von dem Institut/Zentrum, das Sie einlädt. Weitere Informationen und benötigte Dokumente

Sie benötigen ein Visum C oder D von der österreichischen Vertretungsbehörde. Ein Erwerbsvisum ist keine eigene Visumskategorie sondern "Erwerb" ist nur ein Zusatz des zu beantragenden C- oder D-Visums:

  • Visum C mit Zusatz "Erwerb": bis 90 Tage Aufenthalt
  • Visum D mit Zusatz "Erwerb": 91-180 Tage Aufenthalt
  • Aufenthaltstitel: 181-365 Tage Aufenthalt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige österreichische Botschaft. Für das Visum benötigen Sie ein Einladungsschreiben von dem Institut/Zentrum, das Sie einlädt.

Weitere Informationen und benötigte Dokumente

Wenn Sie länger als 6 Monate als Gastforscher:in tätig sein werden, kommen folgende Aufenthaltstitel in Frage:

  • "Niederlassungsbewilligung-Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
  • "Aufenthaltsbewilligung-Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"

Sollten Sie visumfrei nach Österreich einreisen dürfen (zum Beispiel als Tourist:in oder mit einem gültigen Schengen-Aufenthaltstitel), können Sie den Antrag in Österreich stellen. Sonst wenden Sie sich an die zuständige österreichische Botschaft.

Damit Sie ein Visum bekommen, müssen Sie eine Schengen-Reisekrankenversicherung abschließen.

Für einen Aufenthaltstitel wird eine alle Risiken umfassende Krankenversicherung benötigt. Hier finden Sie weitere Informationen

Für das Erwerbsvisum müssen ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in Österreich nachgewiesen werden. Am besten orientieren Sie sich an den Richtsätzen für Aufenthaltstitel.

Bitte beachten Sie die finanziellen Voraussetzungen um einen österreichischen Aufenthaltstitel zu bekommen. Als Nachweise können zum Beispiel auch Stipendien- oder Fellowshipbestätigungen der Fördergeber eingereicht werden.

Sie finden die Voraussetzungen unter "Checkliste":
"Niederlassungsbewilligung-Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
"Aufenthaltsbewilligung-Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"

Kontakt

Welcome Center

welcome(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz

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