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Visum & Aufenthaltstitel für internationale Studierende

Sie müssen eine Aufenthaltsbewilligung-Student beantragen. Hier erfahren Sie wie, wo und welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst um Zulassung zum Studium ansuchen müssen. Nur mit einer Studienzulassung kann man den Aufenthaltstitel beantragen.

Joint Programme Studierende

Hier kommen Sie zu den Infos zu Visum & Aufenthaltstitel für Joint Programme Studierende.

Aufenthaltsbewilligung-Student

Mit der Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium, können Sie eine "Aufenthaltsbewilligung-Student" ("AB-Student") beantragen. Die Karte ist für 1 Jahr gültig und kann, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, auch verlängert werden.

Nach Studienabschluss mit einer "AB-Student" können Sie eine Verlängerung der Karte beantragen, mit der Sie für 12 Monate zur Jobsuche in Österreich bleiben können.

Wenn Sie nicht visumfrei einreisen dürfen, müssen Sie den Antrag bei der österreichischen Botschaft stellen.

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit der zuständigen österreichischen Botschaft. Reichen Sie alle Dokumente beglaubigt und falls nötig auch übersetzt ein. Die Botschaft leitet die Bewerbung an die zuständige Stelle in Österreich weiter, dort wird sie bearbeitet. Nach positiver Bearbeitung des Antrags kontaktiert Sie die Botschaft und stellt Ihnen ein Einreisevisum aus. Sie können damit den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Behörde in Österreich abholen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Hier finden Sie die benötigten Dokumente für die Antragstellung.

Wenn Sie zum Beispiel

  • aufgrund Ihrer Nationalität als Tourist:in visumfrei nach Österreich einreisen dürfen
    oder
  • einen gültigen Aufenthaltstitel im Schengenraum haben

können Sie den Antrag für die "AB-Student" auch in Österreich stellen.

Bitte bereiten Sie alle Unterlagen für die Antragstellung bevor Sie nach Österreich kommen vor. Sie finden eine Liste der Dokumente auf dieser Seite. Sie haben 90 Tage Zeit den Aufenthaltstitel zu beantragen und auch abzuholen.

Zuständig für die Bearbeitung der AB-Student ist der Ort, an dem man wohnt ("Meldezettel"). Für die Erstantragstellung in Graz müssen Sie eine E-Mail an die zuständige Behörde mit allen Unterlagen schicken (nach der Ankunft). Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.

Ja, für den Aufenthaltstitel ("AB-Student") müssen Sie eine alle Risiken umfassende Krankenversicherung abschließen. In den meisten Fällen müssen Sie dafür eine eigene Versicherung in Österreich abschließen, zum Beispiel die Selbstversicherung für Studierende bei der ÖGK. Weitere Informationen

Je nach Alter müssen Sie mindestens rund 8.000 Euro (unter 24 Jahre) bzw. 14.700 Euro (über 24 Jahre) für 12 Monate im Voraus nachweisen können. Dieser Betrag kann sich unter gewissen Umständen (zum Beispiel wenn man mit Kindern oder Ehepartner:in kommt) erhöhen. Sie finden die genauen Beträge auf dieser Seite. Die Uni Graz vergibt derzeit keine Stipendien zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten für internationale Studierende. 

Weitere Informationen

Die benötigten Dokumente finden Sie auf dieser Seite.

Ihre Dokumente müssen je nachdem welches Land sie ausgestellt hat bevor Sie den Antrag einreichen entsprechend beglaubigt werden. Es gibt auch manche Länder, bei denen keine Dokumentenbeglaubigung nötig ist. Reichen Sie das Dokument erst ein, wenn es beglaubigt und wenn nötig übersetzt wurde.

Welche Beglaubigungsart Sie benötigen (Apostille, volle diplomatische Beglaubigung, keine Beglaubigung) finden Sie hier.

Apostille
Die Apostille ist ein Sticker, der meist auf der Rückseite des Originaldokuments angebracht wird. Wenn Ihre Dokumente mit der Apostille beglaubigt werden müssen, erkundigen Sie sich bitte im Ausstellungsland des Dokuments, wo Sie das Dokument beglaubigen lassen können (zum Beispiel: Bildungsministerium, Außenministerium, Gericht,...).

Volle diplomatische Beglaubigung
Das Dokument muss zuerst vom Ausstellungsland beglaubigt, und danach zusätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde überbeglaubigt werden. Nur die für das Land zuständige österreichische Vertretungsbehörde dann die Überbeglaubigung durchführen. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern, bitte planen Sie genug Zeit dafür ein.

stud
Mehr Infos

Liste der Dokumente und weitere Bestimmungen für den Aufenthaltstitel finden Sie hier.

FAQs internationale Studierende

Fragen & Antworten zu vielen Fragen rund um Visum, Aufenthaltstitel oder Zulassung.

Kontakt

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welcome(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 3940
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