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Visum & Aufenthaltstitel

Einen Aufenthaltstitel kann man nur beantragen, wenn man einen gültigen Zulassungsbescheid der Universität vorlegen kann.

Aufenthaltsbewilligung-Student

Mit der Zulassung zu einem Studium an der Universität Graz können Sie eine "Aufenthaltsbewilligung-Student" ("AB-Student") beantragen. Die Karte ist normalerweise für 12 Monate gültig und kann, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, auch verlängert werden.

Nach erfolgreichem Studienabschluss mit einer AB-Student können Sie eine Verlängerung beantragen, die Ihnen ermöglicht, für bis zu 12 Monate in Österreich zu bleiben, um eine passende Beschäftigung zu suchen. Diese Verlängerung dient der Jobsuche und hilft beim Übergang vom Studium in den Arbeitsmarkt.

Wir empfehlen, dass Studierende ihren Erstantrag für den Aufenthaltstitel immer im Ausland bei der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat stellen. So lassen sich Wartezeiten in Österreich vermeiden und die Einreise sowie der Studienstart verlaufen in der Regel reibungsloser.

Hier finden Sie die benötigten Dokumente für die Antragstellung.

Grundsätzlich sollte der Erstantrag im Ausland bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt werden. 

In bestimmten Fällen ist eine Antragstellung in Österreich möglich, zum Beispiel für Staatsangehörige, die visumfrei einreisen dürfen. Bitte beachte, dass dafür alle Voraussetzungen (vollständige Unterlagen, gültiger Aufenthalt während der Bearbeitung) erfüllt sein müssen und die Entscheidung bei der zuständigen Behörde liegt. Wir empfehlen, vorab eine individuelle Beratung einzuholen.

Ja, für den Aufenthaltstitel ("AB-Student") müssen Sie eine alle Risiken umfassende Krankenversicherung abschließen. In den meisten Fällen müssen Sie dafür eine eigene Versicherung in Österreich abschließen, zum Beispiel die Selbstversicherung für Studierende bei der ÖGK. Weitere Informationen

Je nach Alter müssen Sie mindestens rund 8.700 Euro (unter 24 Jahre) bzw. 15.700 Euro (über 24 Jahre) für 12 Monate im Voraus nachweisen können. Dieser Betrag kann sich unter gewissen Umständen (zum Beispiel wenn man mit Kindern oder Ehepartner:in kommt) erhöhen. Sie finden die genauen Beträge auf dieser Seite. Die Uni Graz vergibt derzeit keine Stipendien zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten für internationale Studierende. 

Weitere Informationen

Die benötigten Dokumente finden Sie auf dieser Seite.

Wichtige Hinweise zu Beglaubigung und Übersetzung:

Je nach Ausstellungsland müssen Ihre Dokumente vor Einreichung des Antrags entsprechend beglaubigt werden. Für einige Länder ist keine Beglaubigung erforderlich. Reichen Sie Dokumente erst ein, wenn sie ordnungsgemäß beglaubigt und – falls nötig – in die richtige Sprache übersetzt wurden.  Welche Art der Beglaubigung Sie benötigen (Apostille, volle diplomatische Beglaubigung oder keine Beglaubigung) erfahren Sie hier.

Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist ein amtlicher Vermerk (oft als Sticker auf der Rückseite des Originaldokuments). Wenn Ihre Dokumente mit einer Apostille zu versehen sind, erkundigen Sie sich im Ausstellungsland, welche Stelle die Beglaubigung vornimmt (z. B. Bildungsministerium, Außenministerium, Gericht).

Was ist eine volle diplomatische Beglaubigung?
Bei der vollen diplomatischen Beglaubigung wird Ihr Dokument zunächst im Ausstellungsland beglaubigt und anschließend von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde überbeglaubigt. Die Überbeglaubigung kann ausschließlich von der für das jeweilige Land zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde durchgeführt werden. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern; bitte planen Sie genügend Zeit ein.

stud
Mehr Infos

Liste der Dokumente und weitere Bestimmungen für den Aufenthaltstitel finden Sie hier.

Aufenthaltstitel für Studierende mit verpflichtendem Auslandaufenthalt ("Joint Programme")

Welcome Center

international.students(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3/1. Stock
8010 Graz

Persönliche Termine bitte nach Vereinbarung

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