Gastforschung an der Uni Graz
Selbstfinanzierte internationale Gastforschende finden hier erste Informationen.
Aufnahme als Gastforscher:in
Wenn Sie als Gastforscher:in an die Universität Graz kommen möchten, müssen Sie eine Einladung von einem Institut oder Zentrum der Universität Graz erhalten haben. Die Entscheidung ob eine Aufnahme möglich ist, trifft die aufnehmende Stelle (das Institut/Zentrum).
Merkmale Gastforschungsaufenthalte
- Gastforschende haben weder ein Dienstverhältnis mit der Universität Graz, noch sind sie als Studierende eingeschrieben.
- Sie halten sich zu (eigenständigen) Forschungszwecken an der Uni Graz unter Zustimmung und in der Verantwortung des einladenden Instituts/Zentrums auf.
- Gastforschungsaufenthalte können ab Doktoratslevel stattfinden.
- Die Forschungsaufenthalte sind selbst finanziert, zum Beispiel über Stipendien/Fellowships oder während eines Sabbaticals.
Wissenschaftliche Betreuung
Gastforschende benötigen eine:n wissenschaftliche:n Betreuer:in, die für den Aufenthalt zuständig ist. Sie finden fachlich in Frage kommende Personen auf der Website der Institute oder Zentren.
Wie finde ich ein Institut / ein Zentrum?
Die Uni Graz ist in 6 Fakultäten organisiert:
- Geisteswissenschaftliche Fakultät (GEWI)
- Naturwissenschaftliche Fakultät (NAWI)
- Rechtswissenschaftliche Fakultät (REWI)
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (SOWI)
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät (URBI)
- Katholisch-Theologische Fakultät (THEOL)
Institute sind einer Fakultät zugeordnet. Sie finden auf der Website der Fakultät die zugeordneten Institute und Zentren.
Es gibt auch einige universitäts- und fakultätsübergreifende Einrichtungen.
Einladungsschreiben
Ein Einladungsschreiben als Gastforscher:in erhalten Sie von der einladenden Stelle.
Aufenthaltsdauer
Aus arbeits- und fremdenrechtlicher Sicht dauern Gastforschungsaufenthalte maximal 12 Monate. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wenn eine Verlängerung des Aufenthalts nötig ist.
Zuständigkeiten
Die einladende Stelle (Institut/Zentrum) ist für Ihren Aufenthalt zuständig. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Ankunft und das Leben in Graz und an der Uni Graz.
Versteuerung von Stipendien/Fellowships
Auch internationale Stipendien/Fellowships können in Österreich steuerpflichtig sein. Manchmal handelt es sich bei Stipendien/Fellowships um einen Einkommensersatz und sie werden als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gewertet. Sie müssen sich selbst um die Versteuerung in Österreich und alle damit verbundenen Prozesse kümmern. Am besten wenden Sie sich an eine:n Steuerberater:in.
Gastforschendenvereinbarung
Ab einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen empfehlen wir den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Institut/Zentrum, das Sie als Gastforscher:in aufnehmen wird. Wenden Sie sich bitte bei Fragen an Ihre wissenschaftliche Betreuung / Kontaktperson.
Dokumente
Für den Aufenthalt an der Uni Graz benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass - alternativ: Personalausweis, nur bei EU/EWR-Bürger:innen
- Nachweis einer geeigneten Krankenversicherung - weitere Informationen
- Drittstaatsangehörige: österreichisches Erwerbsvisum oder geeigneter Aufenthaltstitel für die Dauer der Tätigkeiten an der Universität Graz
Weitere Informationen - Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes ("Meldezettel"), falls zutreffend - weitere Informationen
Diese Dokumente müssen Sie Ihrem Gastinstitut/-zentrum zu Beginn der Tätigkeiten vorweisen können.
Gast-Accounts und Zugänge
Falls Sie Zugänge für das Netzwerk der Uni Graz (WLAN, Bibliothek, etc.) benötigen, informieren Sie bitte die einladende Stelle (Institut/Zentrum). Ein Uni Graz (Gast-) Account kann nur vom Institut/Zentrum für Sie beantragt werden.
Für die Nutzung der Bibliothek können Sie als Privatperson einen Account beantragen. Dafür ist eine Anmeldung des Wohnsitzes ("Meldezettel") nötig. Weitere Informationen
Kontakt
Welcome Center
+43 316 380 - 3940
Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Persönliche Termine nach Vereinbarung