Zulassung zum Studium für Doktorand:innen
Sie werden nicht automatisch als Student:in angemeldet, wenn Sie an der Universität Graz arbeiten. Angestellte internationale Doktorand:innen müssen daher um Zulassung ansuchen, die Bewerbung findet online statt.
Ablauf
- Sammeln Sie zuerst alle nötigen Unterlagen, am besten während Sie noch in Ihrem Herkunftsland sind. Die Unterlagen müssen eventuell beglaubigt und übersetzt werden. Beachten Sie die Sprachvoraussetzungen.
- Wenn nötig: beantragen Sie die Zulassung zur Doktoratsschule, oder die Vorab-Einigung bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium einreichen. Dazu sind meist einige Unterschriften einzuholen. Bitten Sie am besten Ihre/Ihren Betreuer:in um Unterstützung.
- Reichen Sie die vollständige Bewerbung ein. Weitere Informationen
Achtung: Nicht-EU/EWR-Bürger:innen müssen die Unterlagen per Post an die Studienabteilung schicken.
- Warten Sie auf das Ergebnis. Sie erhalten einen "Zulassungsbescheid". Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern.
- Schreiben Sie sich mit dem Zulassungsbescheid zum Studium ein.
Studienwahl
Bitte besprechen Sie die Studienwahl mit Ihrer oder Ihrem Dissertationsbetreuer:in. Sie müssen ein Doktoratsstudium wählen sowie das entsprechende Dissertationsfach angeben. Informationen über Doktoratsstudien und deren Zulassung finden Sie auch unter Services für Doktorand:innen.
Sprachnachweise
Viele Doktoratsstudien werden neben Deutsch auch auf Englisch angeboten. Sie müssen am Bewerbungsformular angeben, ob Sie das Studium auf Deutsch oder Englisch absolvieren möchten. Je nachdem was Sie angeben, müssen Sie einen Deutsch- oder Englischnachweis einreichen.
- Für ein Studium auf Deutsch müssen Sie mindestens C1-Kenntnisse nachweisen können. Weitere Informationen
- Wenn Sie sich für ein englischsprachiges Studium bewerben, müssen Sie Englischkenntnisse nachweisen. Weitere Informationen
Achtung: Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!
Dokumente
Die benötigten Dokumente finden Sie auf dieser Seite.
Je nach Ausstellungsland müssen Dokumente von dem Land, das sie ausgestellt hat, beglaubigt werden. Wenn eine Beglaubigung nötig ist, müssen Sie das Dokument bevor Sie es einreichen beglaubigen lassen. Weitere Infos zu Beglaubigungsarten finden Sie unter "Beglaubigung".
Beglaubigung
Ihre Bildungsdokumente müssen je nachdem welches Land sie ausgestellt hat bevor Sie die Bewerbung einreichen entsprechend beglaubigt werden. Es gibt auch manche Länder, bei denen keine Dokumentenbeglaubigung nötig ist. Reichen Sie das Dokument erst ein, wenn es beglaubigt und wenn nötig übersetzt wurde.
Welche Beglaubigungsart Sie benötigen (Apostille, volle diplomatische Beglaubigung, keine Beglaubigung) und weitere Infos finden Sie hier.
Apostille
Die Apostille ist ein Sticker, der meist auf der Rückseite des Originaldokuments angebracht wird. Wenn Ihre Dokumente mit der Apostille beglaubigt werden müssen, erkundigen Sie sich bitte im Ausstellungsland des Dokuments, wo Sie das Dokument beglaubigen lassen können (zum Beispiel: Bildungsministerium, Außenministerium, Gericht,...).
Volle diplomatische Beglaubigung
Das Dokument muss zuerst vom Ausstellungsland beglaubigt, und danach zusätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde überbeglaubigt werden. Nur die für das Land zuständige österreichische Vertretungsbehörde dann die Überbeglaubigung durchführen. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern, bitte planen Sie genug Zeit dafür ein.
Übersetzung
Dokumente, die nicht im Original auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen übersetzt werden. Sie müssen die Dokumente von einer professionellen Stelle (gerichtlich zertifizierte:r Übersetzer:in) wie zum Beispiel www.gerichtsdolmetscher.at übersetzen lassen.
Kontakt
Welcome Center
Telefon:+43 316 380 - 3940
Ort:Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Öffnungszeiten:Persönliche Termine nach Vereinbarung