Steuern & Gehalt
Angestellte in Österreich müssen von Ihrem Gehalt Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben bezahlen. Diese Beträge werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, Sie erhalten somit ein Nettogehalt.
Gehalt
Sie bekommen pro Jahr 14 Gehälter. Ihr Gehalt erhalten Sie je nach Mitarbeitendengruppe am am 15. des Monats oder am Monatsende auf Ihr Bankkonto. Ein Bankkonto im SEPA-Raum wird für die Gehaltszahlung benötigt. Wie man ein österreichisches Bankkonto eröffnet, finden Sie hier.
Die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) werden vierteljährlich (März, Juni, September, November) in Höhe eines halben Monatsgehalts zusätzlich ausbezahlt. Von Ihrem im Arbeitsvertrag festgelegten Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Wie hoch die Abgaben sind, hängt davon ab wie viel Sie verdienen.
Ihren monatlichen Gehaltsnachweis können Sie über das Employee Self-Service herunterladen. Den Link dazu finden Sie in Ihrer UNIGRAZonline Visitenkarte.
Sozialversicherungsabgaben
In Österreich besteht das System einer Pflichtversicherung, das heißt mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses zur Universität Graz werden Sie bei der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zur Sozialversicherung angemeldet. Die österreichische Sozialversicherung umfasst die Bereiche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in Österreich automatisch vom Gehalt abgezogen.
Lohnsteuer
In Österreich wird die Lohnsteuer von Angestellten gleich direkt einbehalten und durch die Uni Graz an das Finanzamt Österreich abgeführt. Die Lohnsteuer errechnet sich anhand des Einkommensteuertarifs. Wenn die Uni Graz Ihr Einkommen dem Finanzamt Österreich gemeldet hat (ca. Ende Februar des Folgejahres), können Sie einen "Steuerausgleich" (Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline durchführen - das ist in vielen Fällen nicht verpflichtend.
Steuerliche Zuzugsbegünstigung für Hochqualifizierte
Hochqualifizierte Wissenschafter:innen, insbesondere Professor:innen, die aus dem Ausland nach Österreich zuziehen, können umfangreiche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen, wenn ihr Zuzug der Förderung der Wissenschaft und Forschung in Österreich dient.
Voraussetzungen dafür sind, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert wird (zum Beispiel Zuzug mit Familie), der Mittelpunkt der Lebensinteressen die letzten 5-10 Jahre nicht in Österreich gelegen ist und innerhalb von 6 Monaten nach Zuzug ein schriftlicher Antrag beim Bundesministerium für Finanzen gestellt wird. Es wird empfohlen, eine:n Steuerberater:in beizuziehen.
Familienbonus Plus
Wenn Sie mit Kindern nach Österreich ziehen, oder ein Kind in Österreich bekommen, haben Sie eventuell auch Anspruch auf den Familienbonus Plus. Es handelt sich um eine direkte Steuerentlastung.
→ Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Klimabonus
Alle Personen, deren Hauptwohnsitz für mehr als 6 Monate in Österreich liegt, erhalten einen Klimabonus als Bonuszahlung einmal pro Jahr. Der Klimabonus beträgt je nachdem wo man wohnt zwischen 110-220€.