Häufig gestellte Fragen - FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die wir am öftesten gestellt bekommen.
Zulassung
Was kann ich mit meinem Vorstudium/meiner Vorbildung an der Uni Graz studieren?
Wir können Ihnen nicht sagen, ob oder zu welchem Studium Sie mit ihrer Vorbildung zugelassen werden können, denn das wird durch den Antrag auf Zulassung zu einem Studium erst individuell überprüft. Sie sollten sich also zuerst überlegen, was Sie an der Uni Graz studieren möchen und danach einen Antrag stellen, um herauszufinden, ob eine Zulassung möglich ist.
Welchen Notendurchschnitt benötige ich für die Zulassung?
Der Notendurchschnitt spielt keine große Rolle bei der Zulassung. Sie müssen die formalen und fachlichen Voraussetzungen für das jeweilige Studium erfüllen. Formale Voraussetzungen sind zum Beispiel das korrekte Dokument inklusive Beglaubigung und Übersetzung wie angegeben. Fachliche Voraussetzungen werden individuell nach Vorbildung überprüft.
Muss ich eine Aufnahmeprüfung machen?
Für die meisen Studienrichtungen der Uni Graz benötigt man keine Aufnahmeprüfung. Alle Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, werden zum Studium zugelassen.
Für manche Studienrichtungen gibt es ein Aufnahmeverfahren, für diese Studien wird nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden zugelassen. Weitere Informationen zu den Aufnahmeverfahren
Manche Studien haben eine Eignungsprüfung: Studierende, die die Eignungsprüfung bestehen, werden aufgenommen. Folgende Studien haben eine Eignungsprüfung:
- Lehramt Sekundarstufe Weitere Infos
- Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaften (gilt auch für das Unterrichtsfach Sport) Weitere Infos
Man muss sich für das Aufnahmeverfahren / die Eignungsprüfung anmelden und zusätzlich müssen internationale Bewerber:innen auch einen Antrag auf Zulassung zum Studium in der Studienabteilung stellen. Sie können sich nur dann für ein Studium mit Aufnahmeverfahren/Eignungsprüfung einschreiben, wenn Sie das Aufnahmeverfahren/die Prüfung positiv abgeschlossen haben und der Antrag auf Zulassung zum Studium ebenfalls positiv bearbeitet wurde.
Wo und wie muss ich mich bewerben?
Internationale Studierende können sich online bewerben. Sie müssen die Unterlagen auf einer Plattform hochladen, nachdem Sie einen "Basisaccount" angelegt haben.
Weitere Informationen:
Ich habe nicht alle Dokumente für die Zulassung, kann ich mich trotzdem bewerben?
Eine Bewerbung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie alle Dokumente vollständig und in richtiger Form (beglaubigt und übersetzt) einreichen können. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich, wenn Sie unvollständige Bewerbungsunterlagen einreichen. Eine Zulassung ist nur mit vollständigen Bewerbungsunterlagen möglich.
Ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht - kann ich mich trotzdem bewerben?
Eine Bewerbung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie alle Dokumente vollständig und in richtiger Form (beglaubigt und übersetzt) einreichen können. Wenn Sie mit dem Studium oder der Schule zwar schon fertig sind, aber noch keine Unterlagen dazu haben, kann ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitungsdauer bzw. Prozessdauer verlängert sich, wenn Sie unvollständige Bewerbungsunterlagen einreichen. Eine Zulassung ist nur mit vollständigen Bewerbungsunterlagen möglich.
Ich habe keinen Deutschnachweis, kann ich mich bewerben?
Wenn Sie sich für ein deutschsprachiges Studium bewerben möchten, benötigen Sie mindestens einen Nachweis über A2-Deutschkenntnisse. →Weitere Informationen
Wenn Sie sich für ein englischsprachiges Studium bewerben möchten, können Sie sich auch ohner Deutschnachweis (aber mit Englischnachweis) bewerben. →Weitere Informationen
Welche Studien werden auf Englisch angeboten?
Einige Master- und Doktoratsstudien werden auch auf Englisch angeboten. Es gibt auch internationale Studienprogramme ("Joint Programmes") auf Masterlevel, die auf Englisch angeboten werden. Für Bachelorstudien müssen immer Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Studienangebot der Uni Graz (filtern Sie nach Sprache)
Liste der Studienrichtungen, die auch auf Englisch angeboten werden
Internationale Studienprogramme: Joint Programmes
Ich möchte den Vorstudienlehrgang besuchen, wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich nur mit einem Zulassungsbescheid von der Universität Graz für den Vorstudienlehrgang in Graz (VGUH Graz) anmelden. Sie müssen sich also zuerst für das gewünschte Studium an der Uni Graz bewerben.
Wenn von der Uni Graz festgesellt wird, dass Sie noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, oder sonstige Fächer fehlen (zum Beispiel weil Sie nur 11 Schuljahre absolviert haben), können Sie sich mit ihrem Zulassungsbescheid für den VGUH anmelden. Der VGUH kostet ca. 500€ pro Semeste und dauert maximal 4 Semester. Während Sie den VGUH besuchen, bezahlen sie keinen Studienbeitrag an der Uni Graz, nur der ÖH-Beitrag (ca. 22€) pro Semester muss - zusätzlich zu den Gebühren des VGUH - einbezahl werden.
Visum & Aufenthaltstitel
Welches Visum benötige ich?
Wenn Sie ein Bachelor-, Master-, oder Doktoratsstudium an der Uni Graz abschließen möchten, müssen Sie kein Visum sondern einen Aufenthaltstitel beantragen, da der geplante Aufenthalt in Österreich mehr als 6 Monate beträgt. Ein Visum wäre nur für kürzere Studienaufenthalte (z.B. als Free Mover oder Austauschstudent:in für ein Semester) möglich. Falls nötig bekommen Sie wenn Ihr Aufenthaltstitel bewilligt wurde ein Einreisevisum zur Abholung des Aufenthaltstitels.
Welchen Aufenthaltstitel benötige ich?
Sie benötigen für das Studium (Bachelor, Master, Doktorat) in Österreich eine "Aufenthaltsbewilligung-Student". Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten & Voraussetzungen. Einen Überblick bekommen Sie auch auf unserer Seite zum Thema Einreise & Aufenthalt.
Sollten Sie an der Uni Graz arbeiten (zum Beispiel als Doktorand:in) trifft das für Sie nicht zu. Bitte kontaktieren Sie uns in so einem Fall und wir lassen Ihnen individuelle Infos für Mitarbeitende zukommen.
Kann ich den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen?
Eigentlich nicht, nur unter gewissen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn Sie aufgrund Ihrer Nationalität visumfrei als Tourist:in einreisen dürfen, oder wenn Sie schon einen gültigen Aufenthaltstitel im Schengenraum haben. Wenn das der Fall ist, sollten Sie alle nötigen Dokumente in Ihrem Herkunftsland vorbereiten, denn Sie haben nur 90 Tage Zeit, um den Aufenthaltstitel zu beantragen und abzuholen.
Muss ich meine Dokumente übersetzen lassen?
Die Dokumente müssen dann übersetzt werden, wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde. Falls eine Übersetzung notwendig ist, muss sie von einer zertifizierten Person (Übersetzer:in, Dolmetscher:in) durchgeführt werden.
Was ist eine Apostille?
Je nachdem in welchem Land Ihr Dokument ausgestellt wurde, kann es sein dass eine Apostille benötigt wird. Es ist ein Sticker, der an der Rückseite des Originaldokuments angebracht wird und die Echtheit des Dokuments bestätigt.
Hier können Sie nachsehen, welche Beglaubigungsform nach Herkunftsland des Dokuments nötig ist.
Was ist die volle diplomatische Beglaubigung?
Es handelt sich um eine mindestens zweistufige Beglaubigung des Dokuments: zunächst müssen Sie das Dokument inm Ausstellungsland beglaubigen lassen. Danach muss das Dokument noch bei der jeweils zuständigen österreichischen Botschaft überbeglaubigt werden.
Hier können Sie nachsehen, welche Beglaubigungsform nach Herkunftsland des Dokuments nötig ist.
Ich habe die finanziellen Mittel nicht - gibt es ein Stipendium?
Es gibt keine Stipendien der Uni Graz zur Studienfinanzierung von (internationalen) Studierenden - Sie können zum Beispiel auf www.grants.at nach Stipendienmöglichkeiten suchen.
Beachten Sie bitte, dass Sie die finanziellen Anforderungen für den Aufenthaltstitel bereits bei der Antragstellung erfüllen müssen.
Welche Versicherung benötige ich?
Für einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigen Sie eine alle Risiken umfassende Krankenversicherung. Es ist empfehlenswert, die ÖGK Selbstversicherung für Studierende abzuschließen, da es sich um eine österreichische Sozialversicherung handelt, die diesen Anforderungen entspricht. Sie kostet ca. 67€ pro Monat. Man kann diese Versicherung erst nach der Ankunft in Österreich und wenn man als Student:in eingeschrieben ist abschließen. Weitere Informationen
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