Internationale Studieninteressierte
Internationale Studierende müssen online in der Studienabteilung um Zulassung ansuchen. Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Infos rund um die Zulassung.
Hilfreich
Studienangebot: Deutsch oder Englisch?
Die meisten Studienrichtungen der Uni Graz werden auf Deutsch angeboten. Für die Zulassung zu allen Bachelorstudien müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Es gibt einige englischsprachige Master- oder Doktoratsstudien. Hier finden Sie das Studienangebot der Uni Graz. Sie können nach Sprache filtern.
Erfüllen Sie die nötigen Sprachvoraussetzungen? Sehen Sie sich unsere Übersicht an:
- Übersicht: Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studien
- Übersicht: Sprachkenntnisse für englischsprachige Studien
Sie möchten bei uns studieren? Das sollten Sie wissen:
Studienwahl
Man kann vorab nicht sagen, ob oder zu welchem Studium Sie mit ihrer individuellen Vorbildung zugelassen werden können - das wird nachdem Sie die Bewerbung eingereicht haben überprüft.
Sehen Sie sich also unser Studienangebot an und entscheiden Sie selbst anhand Ihrer Interessen, Sprachkenntnisse und Vorbildung wofür Sie sich bewerben möchten.
Bewerbung
Damit Sie sich bewerben können, erstellen Sie zuerst einen Basisaccount. Wenn Sie nicht wissen wie, sehen Sie sich bitte das Video-Tutorial dazu an und/oder lesen Sie die Anleitung.
Mit dem Basisaccount können Sie dann die Bewerbung beginnen und Ihre Dokumente hochladen. Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt hochgeladen werden. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bewerbung Doktorat/PhD
Die Bewerbung für Doktoratsstudien erfolgt ebenfalls online. Alle Dokumente müssen in beglaubigter und übersetzter Form eingereicht werden. Weitere Informationen zum Studienangebot und wie man sich bewirbt finden Sie auch auf der Seite der Doctoral Academy.
Voraussetzungen
Sie müssen die formalen und fachlichen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen:
- Formal wird überprüft, ob Sie die benötigten Unterlagen in beglaubigter und übersetzter Form (wenn nötig) eingereicht haben.
- Fachliche Voraussetzungen sind unter anderem eine geeignete Vorbildung je nachdem was Sie studieren möchten.
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wird im Rahmen der Bewerbung um Zulassung überprüft.
Es gibt auch einige Studienrichtungen mit Aufnahme-/Eignungstest. Für solche Studien muss zusätzlich noch bei der Bewerbung ein Dokument eingereicht werden, dass man diesen Test (positiv) absolviert hat.
Aufnahmeverfahren, Eignungstest
Für manche Studienrichtungen gibt es eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen, daher gibt es für diese Studienrichtungen ein Aufnahmeverfahren. Aufnahmeprüfungen werden auf Deutsch abgehalten. Folgende Studien haben ein Aufnahmeverfahren:
- Diplom Rechtswissenschaften
- Bachelor Biologie
- Bachelor Molekularbiologie
- Bachelor Pharmazeutische Wissenschaften
- Bachelor Psychologie
- Master Psychologie
- Master Pharmazie
Weitere Informationen zu den Aufnahmeverfahren
Andere Studien haben eine Eignungsprüfung: Studierende, die die Eignungsprüfung bestehen, werden aufgenommen. Folgende Studien haben eine Eignungsprüfung:
- Lehramt Sekundarstufe - weitere Infos
- Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaften (gilt auch für das Unterrichtsfach Sport) - weitere Infos
Für einige Sprachenstudien, wie zum Beispiel die Bachelorstudien Anglistik oder Transkulturelle Kommunikation, muss man zu Beginn des Studiums (also nach der Zulassung und Einschreibung) einen Sprachtest absolvieren, um die Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese Tests sind also schon Teil des Studiums. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des jeweiligen Studiums/Instituts, wie und wann Sie sich für diese Tests anmelden müssen.
Bewerbungsfristen
Tutorials, Anleitungen
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Anleitungen und Tutorials rund um die Zulassung
Sprachnachweise Deutsch
Übersicht: Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studien
Alle Bachelorstudien erfordern Deutschkenntnisse: eine Bewerbung ist mit mindestens A2-Deutschkenntnissen möglich. Sie benötigen C1-Kenntnisse für den Studienbeginn. Weitere Informationen
Wenn Sie mindestens A2-Deutschkenntnisse haben und alle anderen Studienvoraussetzungen erfüllen, können Sie den Vorstudienlehrgang besuchen, um mit der Ergänzungsprüfung Deutsch die C1-Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Achtung: Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!
Sprachnachweise Englisch
Übersicht: Sprachkenntnisse für englischsprachige Studien
Einige Master- und Doktoratsstudien werden neben Deutsch auch auf Englisch angeboten. Hier finden Sie das englischsprachige Studienangebot.
Sollte das Studium auf Deutsch und Englisch angeboten werden, müssen am Bewerbungsformular angeben, ob Sie das Studium auf Deutsch oder Englisch absolvieren möchten. Wenn Sie sich für ein englischsprachiges Studium bewerben, müssen Sie Englischkenntnisse nachweisen und keine Deutschkenntnisse. Weitere Informationen
Achtung: Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!
Vorstudienlehrgang
Nach der Bewerbung zum Studium erhalten Sie einen Bescheid, womit Sie sich für den Vorstudienlehrgang anmelden können, falls das nötig ist. Die Universität gibt vor, welche Prüfungen Sie im Vorstudienlehrgang absolvieren müssen (z.B. Deutsch, Mathematik). Wenn Sie ein deutschsprachiges Studium beginnen möchten, aber bei der Bewerbung noch keine C1-Deutschkenntnisse haben, müssen Sie die Ergänzungsprüfung für Deutsch am Vorstudienlehrgang ablegen. Diese Prüfungen brauchen Sie, um mit einem ordentlichen Studium an der Universität Graz beginnen zu dürfen. Sie haben dafür vier Semester lang Zeit.
Der Vorstudienlehrgang kostet ca. 530€ pro Semester.
Vorstudienlehrgang (VGUH) - Internationale Studierende (uni-graz.at)
Dokumente
Die benötigten Dokumente finden Sie auf dieser Seite.
Je nach Ausstellungsland müssen Dokumente von dem Land, das sie ausgestellt hat, beglaubigt werden. Wenn eine Beglaubigung nötig ist, müssen Sie das Dokument bevor Sie es einreichen beglaubigen lassen. Weitere Infos zu Beglaubigungsarten finden Sie unter "Beglaubigung".
Beglaubigung
Ihre Bildungsdokumente müssen je nachdem welches Land sie ausgestellt hat bevor Sie die Bewerbung einreichen entsprechend beglaubigt werden. Es gibt auch manche Länder, bei denen keine Dokumentenbeglaubigung nötig ist. Reichen Sie das Dokument erst ein, wenn es beglaubigt und wenn nötig übersetzt wurde.
Welche Beglaubigungsart Sie benötigen (Apostille, volle diplomatische Beglaubigung, keine Beglaubigung) und weitere Infos finden Sie hier.
Apostille
Die Apostille ist ein Sticker, der meist auf der Rückseite des Originaldokuments angebracht wird. Wenn Ihre Dokumente mit der Apostille beglaubigt werden müssen, erkundigen Sie sich bitte im Ausstellungsland des Dokuments, wo Sie das Dokument beglaubigen lassen können (zum Beispiel: Bildungsministerium, Außenministerium, Gericht,...).
Volle diplomatische Beglaubigung
Das Dokument muss zuerst vom Ausstellungsland beglaubigt, und danach zusätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde überbeglaubigt werden. Nur die für das Land zuständige österreichische Vertretungsbehörde dann die Überbeglaubigung durchführen. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern, bitte planen Sie genug Zeit dafür ein.
Übersetzung
Dokumente, die nicht im Original auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen übersetzt werden. Sie müssen die Dokumente von einer professionellen Stelle (gerichtlich zertifizierte:r Übersetzer:in) übersetzen lassen.
Studiengebühren
EU/EWR Staatsbürger:innen und Schweizer:innen bezahlen während der Mindeststudienzeit den ÖH-Beitrag (ca. 25€ pro Semester).
Nicht-EU/EWR-Staatsbürger:innen bezahlen den Studienbeitrag sowie ÖH-Beitrag pro Semester, ingesamt ca. 750€ pro Semester. Es gibt aber einige Ausnahmen.
Hier finden Sie weitere Informationen
Während Sie den Vorstudienlehrgang besuchen, zahlen Sie die Gebühren für den Vorstudienlehrgang und an der Uni Graz den ÖH-Beitrag. Sie sind während dieser Zeit für ein "außerordentliches Studium" eingeschrieben.
Kontakt
Welcome Center
Telefon:+43 316 380 - 3940
Ort:Universitätsplatz 3, 1. Stock
8010 Graz
Öffnungszeiten:Persönliche Termine nach Vereinbarung